Vetragsbedingungen
WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Für eine Vertragsverlängerung benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters. Unbestätigte
Vertragsverlängerungen berechnet der Vermieter mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den
Tagemietpreis. Weiters erlöschen zum vorgesehenen Vertragsende sämtliche Versicherungen
welche im Tarif enthalten sind.
2. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Leihrades behält der Vermieter die Miete für die verbleibenden
Tage ein.
3. Es ist ausdrücklich verboten:
des Mieters.
b. durch Meerwasser zu fahren! Bei Zuwiderhandeln wird die Mietkaution einbehalten.
c. das Fahrrad, ohne Zustimmung des Vermieters, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu
überlassen.
d. fahrlässiges oder waghalsiges Fahren, sowie Fahren unter Einfluss von
Substanzen/Krankheiten welche dem körperlichen/seelischen Befinden schaden, oder die
Reaktionsfähigkeit des Fahrers vermindern.
e. Das Verlassen des Inselgebietes mit dem gemieteten Fahrrad, in welchem der Vertrag
zustande kam, ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Helmpflicht für Radfahrer beim Befahren von öffentlichen Strassen.
5. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden am Fahrrad, an denen der Mieter keine Schuld trägt, ist im
Tarif inbegriffen.
6. Eine Vollkaskoversicherung für Beschädigungen am Rad mit Selbstbehalt
kann zusätzlich abgeschlossen werden. Ausgeschlossen ist Diebstahl, mutwillige Beschädigung,
Benutzung durch Dritte. Der Selbstbehalt beträgt:
Gruppe A: € 100,--, Gruppe B: € 100,--, Gruppe C: € 100,--, Gruppe D: € 200,--, Gruppe E: € 400,-
7. Sämtliche durch das Fahrrad oder an demselben hervorgerufene Schäden und Nachteile, welche
nicht im Tarif der Versicherungen inbegriffen und gedeckt sind, gehen ausschließlich zu Lasten des
Mieters.
8. Beschädigungen am Fahrrad sind dem Vermieter unmittelbar zu melden und werden von diesem in
einer angemessenen Zeit repariert.
9. Beschädigungen am Fahrrad durch Sturz, unsachgemäßer Verwendung oder Vandalismus sind vom
Mieter sofort zu bezahlen. Bei einer Vertragsfortführung kann ein Schaden nicht mit der Mietkaution
verrechnet werden.
10.Beide Vertragsparteien unterwerfen sich der Rechtsprechung
VERTRAGSBEDINGUNGEN für RAD TOUREN:
Das Fahren außerhalb der befestigten Pisten sowie am Strand ist ausdrücklich verboten. Der Mieter
haftet bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Das Fahren der Fahrräder bzw. die Teilnahme an
Touren erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Der Mieter erhält das gemietete Fahrrad, Zubehör und Extraausstattung in einwandfreiem
technischen, optischen sowie gebrauchsfertigen Zustand und hat es der Vermietungsgesellschaft
nach Ablauf des Vertrags im selben Zustand zurückzugeben.
2. Die vorzeitige Auflösung dieses Vertrages oder dessen Verlängerung muß vom Mieter mindestens
24 Stunden zuvor beantragt werden. Im gegenteiligen Fall hat die Vermietungsgesellschaft in jedem
Fall das Recht, den Gesamtbetrag des Vertrags und die Verzugszeit bei der Rückgabe mit einem
Aufschlag von 50% auf den Normaltarif zu berechnen. Bezüglich des vorstehenden Absatzes wird
darauf hingewiesen, daß die vom Mieter abgeschlossenen Versicherungen, welche im Tarif
inbegriffen sind, zum vorgesehenen Vertragsende erlöschen, insofern keine Änderung
(Verlängerung der Mietzeit) von beiden Seiten - und zwar in Schriftform - festgelegt wurde.
3. Es ist ausdrücklich verboten:
a. Am Strand sowie außerhalb der Pisten zu fahren; dadurch verursachte Schäden gehen zu
Lasten des Mieters.
b. Polizeiliche Bußgelder gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. In diesem Zusammenhang
wird ausdrücklich auf die Helmpflicht hingewiesen!
c. Es ist verboten durch Meerwasser zu fahren! Bei Zuwiderhandlung wird das Deposit
(Mietkaution) einbehalten.
d. Das Fahren des Fahrrades durch eine andere Person als die des Mieters oder eine andere,
als von der Vermietungsgesellschaft im Antrag bevollmächtigte, geschieht auf die
ausschließliche Verantwortung und unter voller Haftung des Mieters.
e. Fahrlässiges oder waghalsiges Fahren, oder Fahren unter Einfluß von irgendeiner Substanz
oder Krankheit welche dem körperlichen oder seelischen Befinden schaden, oder die
Reaktionsfähigkeit des Fahrers vermindern kann.
f. Das Verlassen des Inselgebietes mit dem gemieteten Fahrrad, in welchem der Vertrag
zustande kam, ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Vermieters.
4. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden am Fahrrad, an denen der Mieter keine Schuld trägt, ist im
Tarif inbegriffen.
5. NUR BEI RENNRÄDER oder E-BIKES: Eine Vollkaskoversicherung für Beschädigungen am Rad
mit Selbstbehalt kann zusätzlich abgeschlossen werden. Ausgeschlossen ist Diebstahl, mutwillige
Beschädigung, Benutzung durch Dritte. Der Selbstbehalt beträgt:
Gruppe A: € 100,--, Gruppe B: € 100,--, Gruppe C: € 100,--, Gruppe D: € 200,--, Gruppe E: € 400,-, Gruppe F: € 500,-
6. Sämtliche durch das Fahrrad oder an demselben hervorgerufene Schäden und Nachteile, welche
nicht im Tarif der Versicherungen inbegriffen und gedeckt sind, gehen ausschließlich zu Lasten des
Mieters, falls kein bestimmter Täter ermittelt werden und dafür verantwortlich gemacht werden kann.
7. Im Falle irgendeines Konfliktes, der sich durch die Auslegung oder die Nichterfüllung dieses
Vertrages ergibt, verzichten beide Seiten auf ihren jeweiligen eigentlichen Gerichtsstand und
unterwerfen sich der Rechtsprechung der Gerichte und Schiedsleute der Ortschaft, in der der
Vertrag ausgestellt wurde.
Datenschutz
Wir behandeln die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, um die angeforderte Dienstleistung zu erbringen, die Abrechnung derselben vorzunehmen. Die zur Verfügung gestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten wird oder die Jahre, die zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob wir Ihre personenbezogenen Daten behandeln. Daher haben Sie das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, ungenaue Daten zu korrigieren oder deren Löschung zu verlangen, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden.